Aus der Gemeinderatssitzung im September 2022

Folgenden Bauvoranfragen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

  • Antrag auf Vorbescheid zum Errichten einer Doppelgarage mit Nebenräumen in Vorderfirmiansreut
  • Antrag auf Vorbescheid zum Errichten eines Einfamilienhauses mit Garage in Philippsreut

 

Folgenden Bauanträge wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

  • Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Philippsreut
  • Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau einer Pellets-Heizanlage an das bestehende Gebäude in Mitterfirmiansreut
  • Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Balkons an das bestehende Wohnhaus mit teilweiser Überdachung und Zugang zum Garten in Mitterfrimiansreut

 

Bauleitplanung – 5. Änderung Flächennutzungsplan

Die Verwaltung hat die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zusammengefasst und dem Gremium zur Entscheidung vorgelegt. Nachdem nahezu keine bzw. nur geringfügige Einwände von den Fachbehörden vorgebracht und im Rahmen der Bürgerbeteiligung keine Einwände eingebracht wurden, billigte der Gemeinderat den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 5 und beschloss dessen öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, diese Auslegung zeitnah durchzuführen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten.

 

Bebauungsplan „SO Hotel Waldeck“

Die Verwaltung hat die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB), sowie der Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Der Gemeinderat nahm die Einwände der Fachstellen zur Kenntnis und beauftragte das zuständige Planungsbüro den Bebauungsplan entsprechend der eingegangenen Stellungnahmen anzupassen. Nach der Einarbeitung wird der Bebauungsplan erneut den Behörden zur Möglichkeit der Stellungnahme vorgelegt.

 

Planungsleistungen Schallimmissionsschutz

Für den Umbau des „Alten Zollhauses“ zum Bürgerhaus sind zur Planleistung des beauftragten Architekturbüros Architekturschmiede Unterstützungsleistungen erforderlich, die für den Schallimmissionsschutz relevant sind. Gem. den Bestimmungen der Richtlinie für die Städtebauförderung und lt. Vorgabe des Amtes für Ländliche Entwicklung sind drei Angebote eingeholt worden.

Das wirtschaftlichste Angebot nach der öffentlichen Ausschreibung stammt von Hoock & Partner, Landshut mit einem Angebotspreis (Netto) von 3.220,50 €

 

Kreditaufnahme

Mit Schreiben des Landratsamtes Freyung-Grafenau vom 11.04.2022 wurde der lt. HH-Satzung für das Jahr 2022 festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen i.H.v. 50.000,- € rechtsaufsichtlich genehmigt. Zusätzlich besteht noch ein Haushaltsrest für Kreditaufnahmen vom Vorjahr i.H.v. 1 Mio. €. Der gesamte Kredit (1.050.000 €) dient überwiegend der Zwischenfinanzierung von Investitionen im Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen und soll nun in Anspruch genommen werden. Aus diesem Grunde wurde auch eine kurze Laufzeit von 4 Jahren gewählt.

 

Verbesserungsbeitrag Wasserversorgung – Information

Geschäftsführer Marco Denk informierte kurz über den geplanten Verbesserungsbeitrag, sowie das weitere Vorgehen. Die Gemeinde Philippsreut saniert und erweitert ihre Wasserversorgung und investiert hier mehrere Millionen Euro in die Versorgungssicherheit.

Nach den gesetzlichen Vorschriften ist die Gemeinde Philippsreut verpflichtet, diese Investitionskosten nach Abzug der erhaltenen Zuwendungen (RZWas 2018/ RZWas 2021) in Form von Beiträgen bzw. Gebühren auf die Grundstückseigentümer umzulegen.

In Artikel 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Aufwand für die Herstellung oder die Verbesserung der öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen von den Grundstückseigentümern oder den Erbbauberechtigten getragen werden muss.

Verbesserungsbeiträge sind ein besonderes Entgelt dafür, dass einem Grundstück durch die Verbesserung einer öffentlichen Einrichtung wie z. B. der Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung ein Vorteil erwächst.

Der Verbesserungsbeitrag berechnet sich nach der Grundstücks- und der Geschossfläche. Als ersten Schritt müssen die Geschossflächen ermittelt werden, hierzu wird der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen beraten wie die Ermittlung erfolgen soll.