Kurbeitragssatzung

Satzung

Satzung für die Erhebung des Kurbeitrags

Kurbeitragssatzung von 01.07.2015 bis 31.12.2021

Pro Person und Übernachtung

Kinder bis zum 6. Lebensjahr: beitragsfrei

Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr 0,80 €

Personen ab 16 Jahren 1,60 €

Jugendgruppen/Gäste Jugendherberge 0,50 €

Schulgruppen in einem örtlichen Beherbergungsbetrieb 0,50€

Berufsreisende beitragsfrei

Pauschale Nebenwohnsitz (jährlich) 7,50 €

Satzung für die Erhebung des Kurbeitrags

Kurbeitragssatzung ab 01.01.2023

Pro Person und Übernachtung

Kinder bis zum 6. Lebensjahr: beitragsfrei

Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr 1,00 €

Personen ab 16 Jahren 2,00 €

Jugendgruppen/Gäste Jugendherberge 0,60 €

Schulgruppen in einem örtlichen Beherbergungsbetrieb 0,60€

Berufsreisende ab dem 2. Tag 1,00 €

Pauschale Nebenwohnsitz (jährlich) 15,00 €

 

Änderungssatzung für die Erhebung des Kurbeitrags

Kurbeitragssatzung ab 01.01.2023

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Philippsreut


Der Gemeinderat Philippsreut beschloss in seiner Sitzung am 14.11.2022 aufgrund der Art. 2 und 7 des Kommunalabgabegesetzes (KAG) den Erlass der ersten Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags.


Die Kurbeitragssatzung wird wie folgt geändert:
§ 1

Bei § 4 (Höhe des Kurbeitrags) wird Absatz 3 angefügt.

Dieser lautet wie folgt:
„Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.“

§ 2

Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

 

Philippsreut, den 14.11.2022